Die bekanntesten Förderung für den Neubau eines Einfamilienhauses gibt es von der KFW. Die Programme nennen sich dort 124 – KfW-Wohn­eigentums­programm und 153 – Energieeffizient Bauen. Die KFW stellt hier zinsgünstige Darlehen mit langen Laufzeiten und  Tilgungszuschüsse von 5.000-15.000€ in Aussicht, je nach energetischem Standard (KFW 55/40/40+). Meistens wird ein KFW-Darlehen über die Bank, bei der auch die gesamte Finanzierung abgeschlossen wurde, beantragt. Nach dem die Zinsen nun lange Zeit immer weiter gesunken sind und auch die entsprechenden KFW-Darlehen gute bis sehr gute Konditionen aufwiesen, konnten wir seit Juli/August 2017 eine Wende feststellen. Die Zinsen fingen wieder an zu steigen und entsprechend wurden auch die Konditionen angepasst. Für unsere Finanzierung natürlich nicht förderlich, da wir ja lange Zeit auf unseren Kaufvertrag für das Grundstück warten mussten. Für uns rechnete sich das Darlehen am Ende nur noch durch den Tilgungszuschuss.

Wir entschieden uns auch für Roth Massivhaus, da diese im Standard eine Luft-Wasser-Wärmepumpe enthalten haben, damit wir somit unabhängiger von fossilen Brennstoffen sind. Unser Auswahl bestätigte sich, als wir über einen Bauunternehmer aus dem Bekanntenkreis noch von der Förderung für Wärmepumpen erfahren haben. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist in diesem Fall der Geldgeber.

Mit einer Wärmepumpe können Sie die erneuerbare Wärme aus Wasser, Luft und Erde nutzen und von attraktiven Zuschüssen bis zu 15.000 Euro pro Vorhaben profitieren.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle / BAFA

Wichtig ist dabei, dass die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem Installateur beim BAFA zu beantragen sind. Laut unserer Recherche darf der Vertrag mit einem Generalunternehmer/Bauunternehmen schon erfolgt sein. Entscheidend ist hier, wann die Installation erfolgt.

Nachdem wir nun von der Förderung Wind bekommen haben, haben wir natürlich umgehen geprüft, welche Wärmepumpe in unserem künftigen Haus zum Einsatz kommt und ob diese förderfähig ist. Zu unserer Freude trat diese in der Liste zumindest schon mal auf. Das reicht jedoch leider nicht.

Was zum Teufel ist die JAZ?

 

Die JAZ ist die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe. Diese beschreibt das Verhältnis zwischen der abgegebenen Wärmeleistung zur aufgenommenen Energie – sprich die JAZ zeigt die Effektivität einer Wärmepumpenheizung abhängig von den jeweiligen Nutzungsgewohnheiten an.

JAZ = kWh/a Wärme : kWh/a Strom (a steht für anno = Jahr)

Laut Anforderung der BAFA muss diese JAZ für Luft-Wasser-Wärmepumpen bei 4,5 liegen. Nach einigen Telefonaten mit Roth Massivhaus und dem verantwortlichen Planungsbüro für die Effizienzberechnung unseres Hauses, haben wir leider ein, auf den ersten Blick enttäuschendes, Ergebnis erhalten: Unsere JAZ liegt bei 4,47. Seitens des Planungsbüros wurde uns mitgeteilt, dass wir deshalb nicht förderfähig sind. Nur durch Reduzierung der Vorlauftemperatur und weitere Dämm-Maßnahmen könnten wir diese verbessern. Die Kosten hierfür übersteigen den möglichen Innovationszuschlag deutlich. Also kein Förderung für uns.

Aber Moment mal: 4,47 gerundet sind doch 4,5? Also mal direkt bei der BAFA angerufen. Nach 10 Minuten in der Warteschleife hatten wir auf Anhieb einen kompetenten Mitarbeiter am Telefon. Dieser erteilte uns die Auskunft, dass 4,47 mit gerundet auf 4,5 zulässig ist. Es werden alle Wärmepumpen aus der Liste gefördert, die mindestens eine JAZ von 4,45 aufweisen (Sind ja schließlich gerundet wieder die geforderten 4,5 🙂 ).

Also alle erforderlichen Unterlagen von Roth Massivhaus und dem Planungsbüro zusammengeholt und den Antrag herausgeschickt. Das war am 19.12.2017. Nachdem uns der Eingang der Unterlagen bestätigt wurde, war es ziemlich lange ruhig. Behörden und Ämter halt…

Anfang März erreichte uns nun tatsächlich ein Zuwendungsbescheid. Die BAFA freut sich für uns, dass sie unsere Wärmepumpe mit 1.500€ fördert. Das Geld bekommen wir nach Durchführung der Arbeiten und Prüfung aller Nachweise. Klingt fair, wie wir finden.
In den beigefügten Dokumenten wird nochmal erläutert, welche Fördermöglichkeiten es noch gibt. Diese wären:

Ein Kombinationsbonus von zusätzlich 500 Euro je Anlagenkombination ist möglich bei:

  • Gleichzeitiger Errichtung einer förderfähigen Solarthermie- oder Biomasseanlage
  • Gleichzeitiger Errichtung einer nicht nach diesen Richtlinien förderfähigen Solarkollektoranlage (Beispiel: Photovoltaisch-thermische Solarkollektoranlagen)
  • Anschluss der Wärmepumpe an ein Wärmenetz

Eine Zusatzförderung von 500 Euro kann gewährt werden, wenn die Anlage über Schnittstellen verfügt, um die Wärmepumpe netzdienlich aktivieren zu können (Lastmanagementfähigkeit).

  • Gleichzeitige Errichtung eines Speichers mit einem Volumen von mindestens 30 Liter pro Kilowatt
  • Zertifikat „Smart Grid Ready“ (siehe Liste der Wärmepumpen mit Prüfnachweis) oder eine Herstellererklärung, dass die Anforderungen des Zertifikats erfüllt werden

Kommt für uns aber alles nicht in Frage. Weiter Infos gibt es hier.

Abschließend muss von dem Installateur noch bestätigt werden, was alles konkret verbaut wurde. Dieses Dokument sieht genauso aus wie der Antrag 😀 Also alles nochmal ausfüllen, dass auch alles wie im Antrag umgesetzt wurde.

In der Hoffnung auf einen reibungslosen Ablauf, freuen wir uns über den zusätzlichen Taler in unserer Bauherrenkasse!

 

Bildquelle: Thorben Wengert  / pixelio.de