Vor ein paar Wochen haben wir den Entwurf mit unserer Architektin bei Roth abgeschlossen. Jetzt ging es darum, die Pläne in so weit zu verfeinern, dass sie alle für die Bauanzeige relevanten Aspekte beinhalten. Hierfür wird vor allem auf die außen sichtbaren Elemente, wie Aufteilung der Fenster, Höhen der Giebel und Lage der Fallrohre für die Dachentwässerung geachtet.

Diese Planung übernimmt für Roth ein anderes Architekturbüro. Die uns zugeteilte Architektin hat uns schon vorab die Pläne zur Durchsicht zur Verfügung gestellt. Nach ein paar kleinen Korrekturen, waren wir mit dem Ergebnis zufrieden und konnten nach Rücksprache die Pläne freigeben.

Leicht erschrocken hatte uns das Thema Abstandsflächen. Die Architektin hatte für die östliche Giebelseite die volle Abstandsfläche eingetragen, welche über unsere Grundstücksgrenze hinausragt. Vorweg muss man sagen, haben wir erst mal mit den üblichen 3,00 m Abstand des Dachüberstandes zur Grundstücksfläche gerechnet (Hier sollte erwähnt werden, dass sogar die Regenrinne mit einberechnet werden muss). In unserem Fall wären es also 3.50 m zwischen Grundstücksgrenze und Fassade der Giebelseite. Man kann sich vorstellen, dass man die Außenhülle des Hauses seitlich runterklappt und somit die Abstandsflächen erhält. Diese sind nach BauVo erforderlich um z.B. genug Platz/Licht zwischen den Gebäude zu gewährleisten oder auch zu verhindern, dass bei einem Brand das Feuer von einem Gebäude nicht zum nächsten überspringen kann. Es gibt bei der Berechnung der Abstandsfläche die ein oder andere Ausnahme. Da unser Haus ca. 8,70 m hoch wird, ist unsere Architektin erst mal von einer Abstandsfläche von ca. 4,5m ausgegangen. Damit waren wir ca. 1 m über der Baugrenze. Wir hatten schon die Befürchtung, dass wir das Haus und die Garage um den überschrittenen Abstand in  Richtung Westen verschieben müssten.
Hier gab es ganz viel Wirbel und gefühlt der erste Stein auf unserem Weg. Der Bauherr hatte sich allerdings telefonisch beim Bauamt informiert und wurde schnell aufgeklärt, dass der Giebel erst ab einer Breite von 6,00 m für Grenzabstände eingerechnet wird. Also: Viel Wirbel und doch weniger als gedacht. Wir können das Haus, wie geplant stehen lassen. Punktlandung. Erleichterung machte sich bei uns breit. Jetzt können wir darauf warten, dass die Bauanzeige von der Architektin vorbereitet wird und wir diese in der nächsten Woche bei der Gemeinde einreichen können.

 

Artikelbild: Rainer Sturm / pixelio.de