Wir haben gerade gefühlt eine Schnitzeljagd hinter uns gebracht. Für die Finanzierungsbestätigung unserer Bank, dir wir für Roth brauchen, müssen wir noch ein paar Dokumente einreichen. Dazu gehört der Grundbuchauszug, der bestätigt, dass die Grundschuld der Bank in dem richtigen Rang steht. Denn falls, aus welchen Gründen auch immer, wir später nicht mehr unser Darlehen zurückzahlen können, entscheidet der Rang des Darlehens, welche Bank zuerst das Geld aus einem möglichen Verkauf erhält.

Also sind wir zu dem für uns zuständigen Amtsgericht gefahren, um das erforderliche Schriftstück zu besorgen. Immerhin hatten wir schon den Preis für das Grundstück bezahlt und dachten (weil wir es ja nicht besser wussten), dass wir somit eine Eintragung im Grundbuch vorfinden müssten. Dem war leider nicht so. Uns wurde nach kurzem Suchen in den entsprechenden Unterlagen erklärt, dass dort auch noch nichts drin stehen kann, da der Notar die Eintragung noch nicht veranlasst hat. Warum dies noch nicht geschehen sei, konnte uns niemand erläutern. Das verwunderte uns sehr, da wir nach dem Notartermin für den Kauf des Grundstücks direkt die Grundschuldbestellung durchführen ließen. Die Rechnung hatte der Notar dafür natürlich auch schon gestellt und beglichen bekommen.

Also sind wir direkt weiter zum Notar gefahren, um zu erfragen, warum das Amtsgericht noch keine Aufforderung zur Eintragung von uns als neue Eigentümer und der Grundschuld in das Grundbuch erhalten hat. Die Sekretärin hat uns erklärt, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt noch nicht vorliegt, sodass der Notar Bescheid weiß, dass wir unsere Grunderwerbssteuer bezahlt haben. Also wieder an der falschen Anlaufstelle gewesen.

Somit sind wir auf den letzten Drücker zum Finanzamt gehechtet (es war mittlerweile kurz vor zwölf und Behörden machen bekanntlich sehr pünktliche Pause/Feierabend), um nach unserer Zahlungsaufforderung für die Grunderwerbssteuer zu fragen. Uns fiel das Herz in die Hose, als uns erklärt wurde, dass die zuständige Abteilung durch einige Krankheitsfälle so unterbesetzt ist, dass niemand die Sachen bearbeitet hat und es auch nicht den Anschein vermittelte, dass sich das demnächst ändern würde. Nach dem Erläutern unserer Situation nahm sich die eine Mitarbeiterin dennoch kurz Zeit, um sich der Sache anzunehmen. Daraufhin wurden unsere Dokumente gefunden, allerdings konnte uns niemand sagen, wann diese bearbeitet werden. Nach Rücksprache mit der Mitarbeiterin ist der Aufwand wohl relativ gering, sodass diese eventuell doch zeitnah bearbeitet werden könnten. Auf unsere Bitte hin wurde die Akte in eine Abteilung zu einer Vorgesetzten weitergeleitet, die sich die Sache eventuell mal anschauen könnte.
Versprechen und Hoffnungen machen wollte uns jedoch auch keiner. Wir haben unsere Kontaktdaten hinterlegt, damit wir die ausgefüllten Unterlagen (sollte dies zeitnah geschehen) auch persönlich abholen könnten, da uns aktuell über den Postweg einfach zu viel Zeit verloren geht. Um einige Ablaufschritte schlauer, aber mit nichts in der Hand sind wir dann wieder nach Hause gefahren.

Wir konnten es kaum fassen, als wir am nächsten Morgen einen Anruf vom Finanzamt erhalten hatten. Uns wurden die Steuernummern durchgegeben, damit wir die Grunderwerbssteuer überweisen konnten. Dadurch haben wir die erst in zehn Tagen in den Druck gehende und bestimmt noch viel später bei uns ankommende Post, schon mal umgehen können. Natürlich haben wir diese gleich beglichen, sodass nun doch die Unbedenklichkeitsbescheinigung umgehend an den Notar geschickt werden kann und dieser endlich die Grundbuchumschreibung und Grundschuldbestellung vornehmen lassen kann.

Jetzt warten wir gespannt auf die Eintragungen im Grundbuch um somit den letzten Teil der Bedingungen für die Finanzierung erhalten zu können.

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