Nachdem wir nun eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben und diese nun seit August auch in Betrieb ist und ordentlich Strom produziert, muss man sich auch um die etwas “lästigeren” Themen in dem Zusammenhang kümmern. Was heißt muss… sollte man nach Meinung des Bauherren! Neben der Registrierung der Anlange bei der Bundesnetzagentur und im Marktstammregister (notwendig für die Inbetriebnahme seitens der EWE / dem Versorger) haben wir uns beim Finanzamt gemeldet. Der Bauherr ist in dem Sinne nun Unternehmer, da er durch den Verkauf von Strom Einnahmen erzielt. Soweit wir informiert sind, gibt es die Regelbesteuerung und die Kleinunternehmerregelung. Die folgende Übersicht von www.solaranlagen-portal.de veranschaulicht die verschiedenen Optionen sehr gut:
Ziel dieses Artikel ist es nun nicht, auf die Vor- und Nachteile einzugehen, sondern aufzuzeigen, wie einfach die MwSt-Rückerstattung ist. Denn in unserem Fall haben wir uns für die Regelbesteuerung entschieden und können uns nun die gezahlte Mehrwertsteuer / Vorsteuer erstatten lassen. Freundlicherweise war unsere zuständige Sachbearbeiterin beim Finanzamt sehr hilfsbereit und uns alles Wichtige mitgeteilt. Als erstes mussten wir uns auf www.elster.de registrieren. Nachdem dann Registrierung etc. alles abgeschlossen war(dauert ca. 2 Wochen, da man einen Registrierungscode zugeschickt bekommt) meldet man sich online bei Elster an. Anschließend wählt man unter “Formulare & Leistungen”  –> “Alle Formulare” aus. Danach wählt man “Umsatzsteuer-Voranmeldung” aus und schon ist man richtig. In unserem Beispiel kostet die Anlage 10.000€ netto. Mit 19% Mehrwertsteuer/Vorsteuer kostet die Anlage in Summe 11.900€ brutto. Also können wir uns 1.900€ Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Installation und Rechnung sind aus dem Monat September 2018 (fiktiv). Eine Einspeisevergütung erhalten wir zur Vereinfachung für diesen Monat noch nicht. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist wie folgt gegliedert:

Nun sind folgende Schritte notwendig:

  1. Auswahl von Jahr und Monat ((Punkt: Startseite)
  2. Eintragung von Daten wie Name und Steuernummer (bekommt man alles vom Finanzamt) ((Punkt: Startseite)
  3. Ausfüllen zu den persönlichen Daten (Punkt: 1 – Angaben zum Unternehmen –> Adresse, Kontakt etc.)
  4. 0 Euro als erhaltene Vergütungen eintragen  (Punkt 4:  Lieferungen und sonstige Leistungen (steuerpflichtige Umsätze))
    • Zeile 26 oder auch Kennzahl 81
  5. 1.900€ als Vorsteuerbetrag aus Rechnungen von anderen Unternehmern ausweisen (Punkt 8: Abziehbare Vorsteuerbeträge)
    • Zeile 53 oder auch Kennzahl 66
  6. Kontrolle des Erstattungsbetrages von -1.900€ (Punkt 9: Andere Steuerbeträge, Sondervorauszahlung und Berechnung)
    • Zeile 68 oder auch Kennzahl 83
  7. Im oberen Bereich auf die Reiter “Prüfen” und danach auf “Versenden” klicken
  8. Zusammenfassung prüfen
  9. “Absenden” klicken und fertig!
Ebenso haben wir die Rechnung der PV in Kopie an das Finanzamt per Mail gesendet. So schwer war das doch gar nicht! Alle Angaben natürlich ohne Gewähr. Für ein Finanzamt in Niedersachsen hat es so funktioniert und wir konnten uns die Vorsteuer so zurückerstatten lassen. Da freut sich natürlich die Bauherrenkasse. Das Geld war bereits nach einer Woche da.