Nachdem wir nun eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben und diese nun seit August auch in Betrieb ist und ordentlich Strom produziert, muss man sich auch um die etwas “lästigeren” Themen in dem Zusammenhang kümmern. Was heißt muss… sollte man nach Meinung des Bauherren! Neben der Registrierung der Anlange bei der Bundesnetzagentur und im Marktstammregister (notwendig für die Inbetriebnahme seitens der EWE / dem Versorger) haben wir uns beim Finanzamt gemeldet. Der Bauherr ist in dem Sinne nun Unternehmer, da er durch den Verkauf von Strom Einnahmen erzielt. Soweit wir informiert sind, gibt es die Regelbesteuerung und die Kleinunternehmerregelung. Die folgende Übersicht von www.solaranlagen-portal.de veranschaulicht die verschiedenen Optionen sehr gut:
Ziel dieses Artikel ist es nun nicht, auf die Vor- und Nachteile einzugehen, sondern aufzuzeigen, wie einfach die MwSt-Rückerstattung ist. Denn in unserem Fall haben wir uns für die Regelbesteuerung entschieden und können uns nun die gezahlte Mehrwertsteuer / Vorsteuer erstatten lassen. Freundlicherweise war unsere zuständige Sachbearbeiterin beim Finanzamt sehr hilfsbereit und uns alles Wichtige mitgeteilt.
Als erstes mussten wir uns auf www.elster.de registrieren. Nachdem dann Registrierung etc. alles abgeschlossen war(dauert ca. 2 Wochen, da man einen Registrierungscode zugeschickt bekommt) meldet man sich online bei Elster an. Anschließend wählt man unter “Formulare & Leistungen” –> “Alle Formulare” aus. Danach wählt man “Umsatzsteuer-Voranmeldung” aus und schon ist man richtig.
In unserem Beispiel kostet die Anlage 10.000€ netto. Mit 19% Mehrwertsteuer/Vorsteuer kostet die Anlage in Summe 11.900€ brutto. Also können wir uns 1.900€ Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Installation und Rechnung sind aus dem Monat September 2018 (fiktiv). Eine Einspeisevergütung erhalten wir zur Vereinfachung für diesen Monat noch nicht.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist wie folgt gegliedert:
Nun sind folgende Schritte notwendig:
- Auswahl von Jahr und Monat ((Punkt: Startseite)
- Eintragung von Daten wie Name und Steuernummer (bekommt man alles vom Finanzamt) ((Punkt: Startseite)
- Ausfüllen zu den persönlichen Daten (Punkt: 1 – Angaben zum Unternehmen –> Adresse, Kontakt etc.)
- 0 Euro als erhaltene Vergütungen eintragen (Punkt 4: Lieferungen und sonstige Leistungen (steuerpflichtige Umsätze))
- Zeile 26 oder auch Kennzahl 81
- 1.900€ als Vorsteuerbetrag aus Rechnungen von anderen Unternehmern ausweisen (Punkt 8: Abziehbare Vorsteuerbeträge)
- Zeile 53 oder auch Kennzahl 66
- Kontrolle des Erstattungsbetrages von -1.900€ (Punkt 9: Andere Steuerbeträge, Sondervorauszahlung und Berechnung)
- Zeile 68 oder auch Kennzahl 83
- Im oberen Bereich auf die Reiter “Prüfen” und danach auf “Versenden” klicken
- Zusammenfassung prüfen
- “Absenden” klicken und fertig!
Ebenso haben wir die Rechnung der PV in Kopie an das Finanzamt per Mail gesendet.
So schwer war das doch gar nicht! Alle Angaben natürlich ohne Gewähr. Für ein Finanzamt in Niedersachsen hat es so funktioniert und wir konnten uns die Vorsteuer so zurückerstatten lassen. Da freut sich natürlich die Bauherrenkasse. Das Geld war bereits nach einer Woche da.
Das nenne ich mal eine verständliche Anleitung. Danke
Hallo Jürgen,
danke für deinen Kommentar. Schön, dass wir dir helfen konnten.
hallo Stefan …super Beitrag… ich bin gerade dabei mir auch eine Anlage auf mein Dach montieren zu lassen. Die Registrierung bei Elster habe ich auch schon erledigt.
Nun hänge ich ein wenig an dem Formular zur steuerlichen Erfassung.
Kann ich dir da ein paar Fragen stellen?
Gruß …Karlheinz
Ich bin zwar auch nur Laie. Aber frag ruhig 🙂
hat sich momentan erledigt….der Finanzbeamte hat mir mit einem freundlichen Telefonat bereits weitergeholfen.
Wünsche schöne Weihnachten und einen guten Rutsch…
Gruß KH
Hallo Stefan, ich habe im Dezember 2021 die Jahresumsatzsteuer für 2021 meiner PV Anlage abgegeben, jetzt habe ich den Fehler gemacht, die MwSt. nicht nochmal anzugeben. Jetzt bekomme ich eine Forderung von der Summe in Höhe der MwSt. die ich am Anfang zurückgeholt habe. Kannst du mir vielleicht sagen ob das korrekt ist bzw. wo soll ich die MwSt. nochmals eintragen? Ich hoffe du konntest mit folgen und verstehst mein Problem. Vielen Dank, Gruß Roland Lais
Hi Roland,
ich glaube zu wissen, was du meinst.
Ich habe damals die MwSt unter Betriebseinnahme im Feld 141 (vom Finanzamt erstattete Umsatzssteuer) und im Bereich Betriebsausgabe im Feld 185 (gezahlte Vorsteuer) erfasst. Somit hat sich das ausgeglichen. Bin aber auch kein Steuerberater…
Hallo zusammen, wenn ich nicht falsch liege, kann man auch noch die Anlage abschreiben und dadurch auch Einkommenssteuer sparen
Moin Holger, ja kannst du! umgekehrt musst du natürlich einen möglichen Gewinn auch Angeben.
Dickes Lob. Top Eintrag. Alles super beschrieben mit Hardcopy.
Kann ich nur zustimmen . Endlich habe ich es auch kapiert wie es funktioniert. Super Anleitung. Danke
Wow. wirklich sehr gut beschrieben. Ich bin gespannt, wie es weiter geht. Als Nächstes müsstet Ihr ja die Umsatzsteuer auf die EEG-Vergütung entrichten und ggf. auf den selbst verbrauchten Strom?
Ich bin selber erst seit Juni in Betrieb und kriege die ersten Abschlagszahlungen im September
Die Anleitung ist wirklich super – und hat mir einiges Kopfzerbrechen erspart. Vielen, vielen Dank! Von der Steuererklärung auf einem Bierdeckel sind wir weit entfernt.
Einen Kommentar und eine Frage hätte ich noch:
Kommentar: Felder mit 0,00€ zu belegen wird als Fehler bewertet. Dort, wo nichts ist, soll auch nix – also gar nix – hin! Die Löschtaste ist hier Dein Freund! 🙂
Frage: Muss die Rechnung umgehend nach Bekanntgabe der UStVA beim Finanzamt abgegeben werden? Oder hat dies Zeit bis zur Einkommensteuererklärung?
Viele Grüße
Oliver
Moin, bei mir kamen die 0,00 automatisch, da habe ich nichts eingebeben und es wurde auch nichts als Fehler gewertet.
Die Rechnung musst du nur auf Nachfrage vorzeitig einreichen. Sonst sollte es bei der der EÜR der PV-Anlage reichen, im Anhang der Einkommensteuererklärung.
Sehr verständliche Anleitung. Ich suche so etwas auch zur Gründung einer Personengesellschaft (für Photovoltaik). Habt ihr da einen Hinweis oder Link?
Da können wir leider nicht mit dienen. Genau deshalb gehört die PV nur dem Bauherren.
Klasse Anleitung, stehe auch vor gebau dieser Frage und wollte vor Verzweiflung schon einen Steuerberater fragen..brauche ich erstmal nicht mehr..danke
Danke! Nur eins ist mir noch unklar: ich bekomme vom Anbieter demnächst das erste Mal eine Jahresabrechnung, die Einspeisevergütung bekomme nicht ich, sondern der Anbieter (Flat-Modell). Muss ich dann tatsächlich Voranmeldungen monatlich machen? Ich habe monatlich keine Umsätze. Oder kann ich die MwSt auf die Anlage in der Jahresgewerbesteuererklärung angeben, so dass ich sie wieder zurück bekomme?
Hallo Sebastian, das kann ich dir leider nicht beantworten. Dafür müsstest du dich an das zuständige Finanzamt oder einen Steuerberater wenden.
Was ich mir aber auch vorstellen kann: Du verbrauchst monatlich Strom den du versteuern musst. Daher kann es schon sein, dass du das dennoch machen musst….
Ich habe vor kurzem erst den Fragenbogen abgeschickt. Das Finanzamt klärt derzeit noch die Versteuerung diesen neuen Flatmodells (betrifft ja auch andere Kunden/Steuerflichtige). Das ist also alles noch unklar und kann bestimmt noch einige Zeit dauern. Vom Gefühl her würde ich die monatlichen Anmeldungen nullen (ich zahle ja nichts und bekomme auch nichts vergütet) und dann anhand der Jahresabrechnung alles danach einreichen (dann weiß ich auch erst die Werte).
In welcher Zeile trage ich die unentgeldliche Wertabgabe ein?
LG Matthias
Moin,
Wenn du die UmSt auf den Eigenverbrauch meinst, musst du die auf die Summe der UmSt, die du von deinem Stromanbieter für die Einspeisung bekommst, mit drauf rechnen. (Wenn ich mich recht erinnere). Angaben ohne Gewähr.
Hallo,
haben seit 2019 unsere Anlage und sind auch super zufrieden damit, hatten auch jemand freundlichen vom Finanzamt am Telefon der mir schrittweise erklärt hat wie ich die MWSt ( bzw. Umsatzsteuer) Rückerstattung im Elster eintragen muss. Habe jetzt meine Steuer von 2019 zurück bekommen und da wird mir die Mwst Rückerstattung als zusätzliche Einnahme angerechnet, stimmt das überhaupt und habe noch auf einer anderen Info Seite gelesen das wenn die Zahlung der MWSt und die Rückerstattung im gleichen Jahr stattfindet es sich miteinander ausgleicht??? Kann mir hier jemand weiter helfen, denn so bringt die Rückerstattung der MWSt ja garnichts wenn diese dann komplett als Einnahme in die Steuer gerechnet wird.
Wenn ich es richtig deute, solltest du für die PV auch eine EÜR machen. In dieser steht bei mir unter Betriebsausgaben einmal positiv die gezahlte Vorsteuer (also die MwSt der Anlage) und dann der gleiche Betrag als Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, reduziert um die monatlichen Anmeldungen beim Finanzamt für die Umsatzsteuer von der Einspeisung. Somit gleicht sich das nahezu aus. Somit ist das doch ein durchlaufender Posten. Du zahlst die Steuer und bekommst sie zurück. Macht in ca. Summe +/- 0. Also kein Gewinn.
Zusätzlich wurde die Anlage mit 20% Sonderabschreibung belastet, sodass das ein fettes Minus unterm Strich rauskam. Dieses Minus wird jetzt nach und nach mit den Gewinnen wieder verrechnet.
Ich habe es so versucht, aber es wurde abgelehnt … muss dem nochmal nachgehen
Viel Erfolg! Zur nen Steuerberater aufsuchen…
Ich plane /(plante) eine PV-Anlage für unser neues Haus. Ich wurde nun darauf aufmerksam gemacht, dass ich mit der aktuellen Einspeisevergütung unseren Strom unter den Stromgestehungskosten in das Netz einspeise. Damit ist keine “Gewinnabsicht” für das Finanzamt erkennbar und es kann das gesamte Kleingewerbe ablehnen. Damit entfiele dann leider auch die Möglichkeit zur Erstattung der Mehrwertsteuer.
Was ist denn Kleingewerbe?
Man unterscheidet doch zwischen Kleinunternehmer und Regelbesteuerung. Für das Finanz am brauch man meines Wissens nach kein Gewerbe.
Hallo, bekommt man nur die Steuer zurück von der Photovoltaikanlage? Kann man auch die Steuer zurück bekommen für Stromspeicher und Wallbox?
Hallo, das frage am besten deinen Steuerberater.
Für den Stromspeicher nur, wenn er mit der Anlage zusammen montiert wurde. Nachträglich verbaute Stromspeicher leider nicht.
Wallbox kann man m.W. nicht erstatten lassen.
Hallo und vielen Dank für diese tolle Anleitung. Wenn ich die Regelbesteuerung wählen möchte (als Privatperson; also im Bild der ganz linke Weg) – muss ich dann für die PV Anlage ein Gewerbe anmelden?
Vielen Dank!
Tobias
Hi Tobias,
das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Ich hätte es nicht gemusst, aber aber habe es 2 Jahre später dann mal gemacht.
Am Besten mal bei der Gemeinde anrufen und nachfragen.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
danke für die schnelle Rückmeldung.
Viele Grüße
Tobias
Hallo Stefan habt ihr direkt nach der Installation die MWST zurück erstattet oder am Ende des Jahres mit der regulären Steuererklärung. Danke
Wir haben sie uns direkt zurück geholt.
Hallo Stefan,
bei uns ist die Situation ähnlich wie bei Dir beschrieben. Wir haben die Vorsteuer für PV-Anlage und Speicher im letzten Jahr (2020) erstattet bekommen. Nun fällt mir aber auf, dass wir diese Erstattung nun dieses Jahr als “Einnahme” in der EÜR/Umsatzsteuererklärung aufführen müssen. Da unsere Anlage ja aber keine weiteren Ausgaben generiert, zahlen wir den Großteil der Erstattung wieder zurück. Ich frage mich, ob das überhaupt so Sinn macht, weil sich der Fiscus ja so einen Großteil der Erstattung zurückholt?!…
Wir hatten zur Hilfe auch einen Steuerberater.
Aber nach um es mit meinen eigenen Worten auszudrücken: Die MwSt. ist ein durchlaufender Posten. Bei der EÜR der Anlage taucht die Position indirekt 2 mal auf bei den Betriebsausgaben – einmal positiv (als Vorsteuer, die du beim Kauf gezahlt hast) und einmal negativ (als du sie dir wiedergeholt hast). Damit gleicht sich das doch aus. Hast du sie dir nicht direkt wiedergeholt, hast du am Ende des Jahres noch die gezahlte Vorsteuer als Betriebsausgabe….
Ich hoffe das hilft.
Hallo an alle,
Muss ich mich anmelden, bevor ich die erste Rechnung bekomme oder kann ich das im Nachhinein machen. Hintergrund ist, dass ich die erste Rate jetzt bezahlen muss mit Auftragsvergabe und dann erst dann wieder, wenn sie installiert wird, vermutlich im Januar. Dazwischen würde ich Umsatzsteuererklärungen „für nichts“ machen.
Zweite Frage, ich habe bereits einen Elster-Account für meine Einkommensteuer, brauche ich für das „Unternehmen“ noch eine weitere?
Herzlichen Dank und viele Grüße
Ralf
Anmelden kannst du meines Wissens nach auch noch danach. Erst wenn du Abschläge bekommst muss du monatlich melden, wenn du dich für die Regelbesteuerung entscheidest. Ich hab das alles über meinen regulären Elster-Account gemacht.
Hallo Stefan, danke für die Anleitung. Eine Frage noch. Nach der ersten Umsatzsteuervoranmeldung für die Rückerstattung, hast du weiterhin diese Umsatzsteuervoranmeldung monatlich erstellt, richtig? Die kann dann im Normalfall nur Einnahmen/Umsätze durchs Einspeisen enthalten, richtig? Die Umsätze entnimmst du dann einer monatlichen Abrechnung der EWE? Wird das Einspeisen überhaupt monatlich abgerechnet? Oder zählt noch mehr als das Einspeisen zu den zu meldenden Umsätzen? Eigenverbräuche? Wie ermittelt man diese Zahlen? Ich bin am überlegen, mir eine PV Anlage unter 10 kWp zuzulegen, aber der Steuerwust verwirrt mich doch sehr…
Hallo Wolfgang,
Ja, sobald es dann die Abschläge vom Netzanbieter gab, hab ich monatlich die USt-Voranmeldung gemacht. Dort gibst du dann die USt an, die dir monatlich mit vom Netzbetreiber überwiesen wurde an und zusätzlich die USt, die du auf den eigenen Verbrauch hast. Die Abschläge die du bekommst sind monatlich gleich. Daher variiert nur der Eigenverbrauch. Den Ermittelst du einfach aus Produktion – Einspeisung.
Sinnvoll ist es, einen Steuerberater zu viele zu nehmen. Lohnt sich. Jetzt brauch ihn ihn aber auch nicht mehr.
Warum unter 10kWp? Wenn man sich in Foren beliest, ist die Device immer: Dach voll und keinen Speicher. So hast du die beste Rendite.
Hallo, vielen Dank für die Anleitung. Ich bin gespannt, ob das bei uns auch so klappt.
Musstet ihr denn nicht noch zusätzlich das Formular zur steuerlichen Erfassung ausfüllen? Also quasi euch als Unternehmen anmelden?
Nein, als Unternehmen mussten wir uns nicht anmelden. Dennoch müssen eine EÜR, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung machen.
huhhu wie lange hat das mit der Rückzahlung der Mwst vom Finanzamt ungefähr gedauert ?
Ich glaube 8 Wochen später war das Geld bereits wieder da.